2024-03-29

Energiekrise Update: Aufsichtsverfahren, Gerichturteil

Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen Stromanbieter ein

Die Bundesnetzagentur hat am 11.11.2021 ein Aufsichtsverfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass der Energieversorger Abschlagszahlungen erhöht hat, die energierechtliche Anforderungen nicht erfüllen.

Eröffnet wurde das Verfahren  auf Grundlage vieler Verbraucherbeschwerden insbesondere über die Marke „Immergrün“. Das Unternehmen informierte seine Kunden Mitte Oktober über die Erhöhung der Abschlagszahlungen, was mit gestiegenen Beschaffungskosten begründet wurde. Laut Bundesnetzagentur ist eine Erhöhung der Abschläge mit dieser Begründung aber nicht zulässig.

Eine Abschlagszahlung muss sich nach dem Verbrauch des vorausgehenden Abrechnungszeitraums oder dem Verbrauch eines vergleichbaren Kunden richten. An diese Regeln müssen sich alle Energieversorger halten.

Lieferstopp unzulässig: Gericht ordnet Weiterbelieferung mit Gas an

Lieferstopp Gas einstweilige Verfügung
Gerichtsurteil zum Lieferstopp,Quelle

Das Amtsgericht Bottrop hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass der von den Regionalen Energiewerken GmbH angekündigte Lieferstopp unzulässig ist und den Versorger zum Fortsetzen der Belieferung seiner Kunden aufgefordert. In der Begründung hieß es, es liege im unternehmerischen Risikobereich, dass die Energiepreise sich verteuern. Ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro wurde bei Zuwiderhandlung angedroht.

Lieferstopp Gas UrteilIn den vergangenen Wochen haben einige Energieversorger aufgrund der gestiegenen Energiepreise ihren Kunden Verträge gekündigt oder ganz mit der Belieferung aufgehört. Nach erfogreichen Abmahnungen von Verbraucherschützern und dem oben genannten Gerichtsbeschluss, könnten weitere Verbraucher mit Klagen nachziehen. Unternehmen, die betroffen sein könnten: Energieversorger Elektrizitätswerke Düsseldorf / Marke Wunderwerk,  Hamburger Fuxx-Die Sparenergie GmbH / Marke Grüner Funke,  der Energieversorger Strogon.

Ihr Kommentar

Gert Widmann
Ich habe die erhöhten Lastschriften zurückgehen lassen und manuell nur die vereinbarten Rasten überwiesen. Bis zur Kündigung.
Lars
Auch ich habe trotz Vertrag bis 31.12.2022 eine Kündigung erhalten. Telefonisch ist das Unternehmen nicht erreichbar. Schriftlich widersprochen und er Bundesnetzagentur gemeldet.
Frank Engel
Mir wurde auch mitgeteilt das der Vertrag zum 31.3.2022 Gekündigt wird.. Vertrag läuft bis 31.08.2022.. Was ich gleichzeitig widersprochen habe...
Handels
REW hat mir einen noch laufenden Vertrag mit der Begründung der Ukraine Krise und einem "drohenden Weltweiten Krieg" zum 31.03.2022 aufgekündigt.
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