Strompreiserhöhung 2023 – Das ist zu tun bei einer Preiserhöhung:
Strompreiserhöhung 2023: Wie viel teurer wird Strom in diesem Jahr? Für Verbraucher, die in diesem Jahr Post von ihrem Stromanbieter bekommen, wird es keine guten Nachrichten geben. Fast alle Energieversorger haben bereits Preisanpassungen vorgenommen oder angekündigt. In den für Anfang 2023 angekündigten Fällen [663] haben sich die Preise um duchschnittlich 61% erhöht. Diese Preiserhöhung führt zu einem durchschnittlichen Kostenanstieg von 765 Euro bei einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden pro Jahr. Ab Januar haben 72 Stromanbieter ihre Preise für 2,9 Millionen Haushalte erhöht. Die Preisanpassungen liegen bei 24,2%.
Das Wichtigste zur Strompreiserhöhung 2023:
- Mitteilung zur Erhöhung der Strompreise muss 4 Wochen vorher beim Kunden eingehen. [6 Wochen bei Grundversorgungsvertrag]
- Energieversorger müssen auf das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung hinweisen.
- Achtung: Versteckte Preisveränderungen werden als Werbebriefe oder E-Mails verschickt.
- Die Stromversorgung in Deutschland ist gesetzlich garantiert. Der Grundversorger springt bei Pleite des Versorgers ein.
Überblick Preiserhöhungen Strom 2023
Anbieter mit Preiserhöhungen in 2023: 72
Ø Preisanpassung in Prozent: 24%
Ø Preiserhöhung in Euro: 343 €
[Verbrauch 4.000 kWh p.a.]
Warum steigen die Strompreise?
Die gestiegenen Großhandelspreise an der Strombörse und höhere Netznutzungsentgelte sorgen auch 2023 in weiten Teilen Deutschlands für Strompreiserhöhungen. Einen Lichtblick gibt es bei der EEG-Umlage. Durch den Wegfall der Umlage zum 1.Juli wird der Anstieg der anderen Preiskomponenten zum Teil abfangen. Trotzdem wird der Trend, die Mehrbelastungen beim Strom an die Kunden weiterzugeben, auch in diesem Jahr nicht durchbrochen. Details zur Strompreisentwicklung
Wie viele Anbieter haben Strompreiserhöhungen angkündigt?
Bis zum 1.Januar 2023 wurden 663 Strompreiserhöhungen angekündigt. Diese Preisanpassungen liegen im Schnitt bei knapp 61%. Die Stromkosten einer Familie steigen durch die Preisveränderung um 765 Euro.
Ab Januar wurden weitere 72 Preisanpassungen beim Strom um durchschnittlich 24% angekündigt oder bereits umgesetzt. Knapp 3 Millionen Haushalte werden betroffen sein. Die Mehrkosten liegen bei 343 Euro.
Vorsicht vor versteckter Preiserhöhung beim Strom
Leider ist es gängige Praxis bei den Energieversorgern, Preisanpassungen in Werbeanschreiben oder E-Mail-Newslettern zu verstecken, obwohl sie damit gegen das Transparentgebot verstoßen. Das aktuellste Urteil dazu wurde vom Oberlandesgerichts Köln am 10. Juli gefällt [Az.: 6 U 304/19]. Demnach müssen Stromanbieter ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, damit Kunden prüfen können, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen. Denn das steht jeden Stromkunden bei einer Stromerhöhung zu.
Die Verbraucherzentrale rät daher, die nächsten Schreiben der Versorger genau zu prüfen, ob sie eine Preisanpassung und den Hinweis auf das Recht auf Sonderkündigung bei Preiserhöhungen enthalten.
Wann kommt die nächste Strompreiserhöhung?
Änderungen bei Umlagen und Netzentgelten werden jedes Jahr im Oktober bekannt gegeben. Traditionell passen die Stromanbieter in dem Zuge auch ihre Preise an. Eine Mitteilung zur Erhöhung der Strompreise muss 4 Wochen vorher beim Kunden eingehen. [6 Wochen bei Grundversorgungsvertrag]
Wegen der hohen Medienaufmerksamkeit zu dieser Jahreszeit, haben die großen Anbieter [Eon, EnBW, Innogy, Vattenfall] ihre Strategie geändert und ihre Preisanpassungen auf die Mitte des Jahres verschoben. Pünktlich zur zweiten Welle der Preiserhöhungen in diesem Sommer zogen Eon [Mai] und Vattenfall [August] nach. Bleiben Sie also das ganze Jahr über wachsam!
Musterbrief Kündigung nach Preiserhöhung
Was muss in der Mitteilung zur Preisanpassung stehen?
Aus dem Preiserhöhungsschreiben muss klar hervorgehen, wann und in welchem Umfang die Preiserhöhung durchgesetzt wird. Der Stromanbieter muss ebenfalls begründen, warum die Preise erhöht werden. Die Verbraucherzentrale beobachtet seit Jahren einen besonders ärgerlichen Trend. Viele Energieversorger erhöhen die Preise stärker, als die zulässige 1:1-Erhöhung von EEG-Umlage oder Netzentgelten. „Hier wird auf dem Rücken der Kunden Kasse gemacht“, kritisiert Energieexperte Udo Sieverding.
Doch diese Zahlen und Fakten lassen sich prüfen, denn die alten und neuen Preisbestandteile müssen in der Mitteilung zur Strompreiserhöhung gegenüber gestellt werden. In den unten verlinkten Artikeln finden Sie genaue Werte zur zulässigen Preiserhöhung. Jede Preisanpassung muss auch den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten.
Strompreiserhöhung = Sonderkündigungsrecht
Stromversorger müssen Preiserhöhungen 4 bis 6 Wochen [Grundversorgung] vor in Kraft treten schriftlich ankündigen. Bekommt man eine solche Nachricht, sollte man so schnell wie möglich handeln. Erhöht ein Versorger die Preise, muss er seinem Kunden rechnerisch genau darlegen, welche Preisbestandteile sich verändert haben. Soll mehr gezahlt werden, lohnt ein kostenloser Stromvergleich.
Generell können Kunden, die eine Strompreiserhöhung bekommen haben, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei ist es unerheblich, womit die Preiserhöhung begründet wird – so haben es das Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf 2016 und der Bundesgerichtshof [BGH] 2017 entschieden. Der Stromvertrag kann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preisanpassung wirksam werden würde [auch wenn der Vertrag generell noch eine längere Laufzeit hätte].
Lesen Sie unseren Ratgeber: Sonderkündigung nach Strompreiserhöhung
OLG Urteil vom 5. Juli 2016, Az. I-20 U 11/16, BGH Urteil vom 5. Juli 2017 Az. VIII ZR 163/16
Musterbrief Kündigung nach Preiserhöhung
Sofort kündigen nach Strompreiserhöhung?
Wenn Sie von einer Preiserhöhung betroffen sind, sollten Sie nicht übereilt kündigen. Fällt die Erhöhung nur recht niedrig aus, lohnt es sich trotzdem beim bisherigen Stromanbieter zu bleiben, denn bei den Neukundentarifen gibt es momentan keine Billigangebote. Prüfen Sie die Preise mit unserem Rechner
Das sagt die Verbraucherzentrale:
Preiserhöhungen bei Strom und Gas – was ist erlaubt? Link
So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab? Link
Wechselbonus nicht verspielen
Für wechselwillige Stromkunden ist es besonders wichtig zu wissen, wer zu wem gehört, denn oft zahlen Stromversorger den Wechselbonus oft nur an echte Neukunden. Für Kunden, die von einer unternehmenseigenen Marke zur anderen wechseln, gilt das häufig nicht. Vollen Artikel lesen: Stromanbieter & Marken
Strompreiserhöhung von Eon zum 01.05.2021. In meinem Fall vollzieht sich die Änderung wie folgt: Arbeiterpreis je kWh: von 26,01 ct um 2,51 ct auf 28,52 ct. Das ergibt eine Erhöhung um 9,65%. Grundpreis p.a. : von 99,96 EUR um 42,15 EUR auf 142,11 EUR. Das ergibt eine Erhöhung um 42,20%. Bei einem jährlichen Verbrauch von 1750 kWh ergibt das eine Erhöhung um 86,08 EUR bzw. 15,51% !! Alle Werte sind in Bruttowerten inkl. 19% MwSt. angegeben.