STROM NACHRICHTEN
Was bislang rechtlich kompliziert oder praktisch unmöglich war, soll ab 2026 Realität werden: Strom aus der eigenen Solaranlage nicht nur selbst zu verbrauchen oder ins Netz einzuspeisen, sondern direkt mit Nachbarn zu teilen. Die Bundesregierung schafft mit einem neuen Gesetzentwurf die Grundlage für sogenanntes Energy Sharing – die gemeinschaftliche Nutzung lokal erzeugten erneuerbaren Stroms.
Ab dem 1. Juni 2026 wird damit ein zentraler Baustein der europäischen Energiewende in deutsches Recht überführt. Für Millionen Haushalte mit Photovoltaikanlagen eröffnet sich ein neuer Absatzmarkt – klein, lokal, aber potenziell wirkungsvoll. Gleichzeitig steht das Modell noch am Anfang und stößt auf technische wie regulatorische Grenzen.
Energy Sharing beschreibt die gemeinsame Nutzung von lokal erzeugtem Strom, meist aus Photovoltaikanlagen, durch mehrere Verbraucher. Anders als beim klassischen Mieterstrommodell ist das Konzept breiter angelegt.
Strom kann künftig geteilt werden:
- innerhalb eines Gebäudes (z. B. Mehrfamilienhaus),
- innerhalb innerhalb desselben Verteilnetzgebiets oder
- über Energiegemeinschaften, die sich freiwillig zusammenschließen.
Im Kern geht es um Dezentralisierung: Strom wird dort verbraucht, wo er erzeugt wird – oder zumindest in unmittelbarer Nähe. Für Betreiber von Solaranlagen wird die Investition attraktiver, weil überschüssiger Strom nicht mehr nur zu festen Einspeisetarifen abgegeben werden muss, sondern direkt vermarktet werden kann. Verbraucher profitieren im Idealfall von günstigeren Preisen und höherer Transparenz.
Der Gesetzgeber sieht eine stufenweise Einführung vor:
Zunächst wird Energy Sharing innerhalb des Gebiets eines Verteilnetzbetreibers erlaubt. Damit bleibt der Strom physisch und regulatorisch in einer klar abgegrenzten Region. Die Idee: Erfahrungen sammeln, Prozesse standardisieren, digitale Infrastruktur aufbauen.
In einem zweiten Schritt soll die räumliche Beschränkung gelockert werden. Dann darf Strom auch über benachbarte Verteilnetze hinweg geteilt werden – solange sie derselben Regelzone angehören. Das erhöht die Reichweite, bleibt aber bewusst regional begrenzt, um Netzstabilität und Abrechnung beherrschbar zu halten.
Rechtlich verankert wird Energy Sharing im neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Regelung setzt Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) um, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, gemeinschaftliche Energieprojekte zu ermöglichen.
Der neue Paragraf definiert:
- wer am Energy Sharing teilnehmen darf,
- wie Energiegemeinschaften organisiert sind,
- welche Pflichten entfallen und welche weiterhin gelten.
Wichtig: Energy Sharing ist keine vollständige Befreiung vom Energierecht, sondern ein vereinfachter Sonderrahmen – bewusst zwischen Eigenverbrauch und klassischem Stromhandel angesiedelt.
Nach dem Gesetzesentwurf zum neuen § 42c EnWG müssen Verteilnetzbetreiber ab dem 1. Juni 2026 die gemeinsame Nutzung von lokal erzeugtem Strom innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets gewährleisten; ab dem 1. Juni 2028 wird diese Möglichkeit auch auf direkt angrenzende Bilanzierungsgebiete ausgeweitet.
Ein zentrales Versprechen des Gesetzes lautet: weniger Bürokratie. Teilnehmer von Energiegemeinschaften sollen von klassischen Lieferantenpflichten – etwa umfangreichen Bilanzierungs- oder Meldepflichten – teilweise befreit werden.
Gleichzeitig bleiben wesentliche Kosten bestehen:
- Netzentgelte fallen weiterhin an, wenn Strom über das öffentliche Netz fließt.
- Auch Steuern und Umlagen werden nicht vollständig abgeschafft, sondern nur punktuell reduziert oder vereinfacht.
- Voraussetzung ist eine digitale Messinfrastruktur: intelligente Stromzähler und automatisierte Abrechnungssysteme sind notwendig, wenn Strom über das öffentliche Netz fließt.
Damit ist klar: Energy Sharing wird wirtschaftlich vor allem dort attraktiv, wo hohe Eigenerzeugung, kurze Distanzen und gut abgestimmte Verbrauchsprofile zusammentreffen.
Gerade für größere Anlagenbetreiber – etwa in Quartierslösungen oder gewerblichen Projekten – entsteht ein neuer Markt. Für private Haushalte bleibt Energy Sharing zunächst ein Ergänzungsmodell, kein Ersatz für klassische Stromtarife.
Energy Sharing wird die Strommärkte nicht über Nacht verändern. Aber es verschiebt die Logik: weg vom anonymen Großhandel, hin zu lokalen Energiemodellen.
Wenn regulatorische Hürden weiter sinken, digitale Infrastruktur flächendeckend verfügbar wird und Energiegemeinschaften professionell organisiert sind, könnte das Modell zum festen Bestandteil der Energiewende werden – leise, dezentral und nah am Verbraucher.
Für die Energiewirtschaft bedeutet das: weniger Zentralisierung, mehr Nachbarschaft. Und für viele Haushalte erstmals die Möglichkeit, Strom nicht nur zu verbrauchen, sondern aktiv zu handeln.
Was ändert sich konkret?
Ab Juni 2026 dürfen Haushalte lokal erzeugten erneuerbaren Strom – etwa aus Photovoltaikanlagen – innerhalb von Energiegemeinschaften mit anderen teilen oder verkaufen. Das gilt zunächst nur regional und unter klar definierten Bedingungen.
Wer kann am Energy Sharing teilnehmen?
Teilnehmen können private Haushalte, Mehrfamilienhäuser, Quartiere oder organisierte Energiegemeinschaften – vorausgesetzt, Erzeuger und Verbraucher liegen im selben Verteilnetzgebiet.
Wird Strom dadurch günstiger?
Potenzial ja, Garantie nein. Lokaler Solarstrom kann preiswerter sein als klassische Tarife. Netzentgelte, Steuern und Abgaben fallen jedoch weiterhin an, wenn auch teils reduziert.
Brauche ich neue Technik zum Strom teilen?
Ja. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) sowie eine digitale Abrechnung. Ohne diese Infrastruktur ist Energy Sharing praktisch nicht umsetzbar.
Lohnt sich Energy Sharing für jeden Haushalt?
Vor allem für Haushalte mit eigener PV-Anlage und niedrigem Tagesverbrauch. Für reine Stromkunden ohne eigene Erzeugung bleibt Energy Sharing zunächst ein Zusatzmodell, kein Tarifersatz.
Was sind die größten Hürden?
Die begrenzte Reichweite in der Startphase, die noch unklare Kostenstruktur und der schleppende Smart-Meter-Rollout könnten den Markthochlauf bremsen.
Fazit:
Energy Sharing eröffnet neue Möglichkeiten, bleibt aber zunächst ein Nischenmodell für gut organisierte Nachbarschaften – mit wachsendem Potenzial ab 2028.
Datum: 09.Januar 2026
Author: Linda Marie Holm