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Eigener Verbrauch
kWh

Stromkosten verjähren. Nur wann?

Einen erheblichen Teil der monatlichen Ausgaben geben private Haushalte für Energie aus. Die Stromkosten werden meist zu Beginn des Monats als Pauschale gezahlt. Für eine kleine Familie mit 3.500 kWh Stromverbrauch im Jahr betragen die Kosten aktuell 84 €.

Wer monatlich zahlt, hat den Vorteil, dass immer nur ein Teilbetrag fällig wird und man nicht am Ende des Jahres plötzlich auf einer großen Rechnung sitzt. Nach Ablauf des Abrechnungsjahres werden die monatlichen Beträge mit den tatsächlich entstandenen Kosten (Grundgebühr + Verbrauch) verrechnet. Ein Überschuss wird ausgezahlt, bei Mehrverbrauch wird eine Nachzahlung fällig. Diese Jahresendrechnung für den Stromverbrauch bekommt der Stromkunde in der Regel per Post. Einige Energieversorger stellen die Stromrechnung im Kundencenter online zur Verfügung, wenn das so verabredet ist.

Verjährung der fehlerhaften Stromrechnung – ist die Schuldfrage entscheidend?

Nicht selten passiert es im Umzugsstress, dass man sich nicht rechtzeitig anmeldet. Zögert man die Anmeldung lange hinaus, können die monatlich noch überschaubaren Abschläge schnell zu mehrstelligen Beträgen werden. Häufig „vergessen“ aber auch die Stromversorger die Abrechnung jahrelang aufgrund fehlerhafter interner Abläufe oder es gibt Fehler in der Abrechnung wegen eines falsch abgelesen Zählers.
Die geforderten Nachzahlungen sind oft eine große wirtschaftliche Belastung, der nicht jeder gewachsen ist. Auf wessen Seite das Verschulden für die Verzögerung liegt, ist für das Begleichen und die Verjährung der Stromrechnung unerheblich.

Was sagt das Gesetz zur Verjährung der Stromrechnung?

Die Rechtslage ist leider nicht eindeutig geklärt. Im Allgemeinen beträgt die Verjährungsfrist bei Forderungen nach § 199 Abs. 1 BGB drei Jahre nach Erbringen der Leistung. Die Frist beginnt allerdings erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Grundsätzlich verjähren Forderungen innerhalb von drei Jahren zum Jahresende.

 § 199 Abs. 1 BGB

Für Stromanbieter gilt jedoch eine Ausnahmeregelung, sodass die Frist erst mit der Ausstellung der Abrechnung beginnt (§ 17 Stromgrundversorgungsverordnung). Eigentlich ist der Stromanbieter verpflichtet, die Abrechnung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erstellen.

Energielieferanten sind verpflichtet, dem Letztverbraucher die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und eine Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zur Verfügung zu stellen.

§ 40 Energiewirtschaftsgesetz

Der Gesetzgeber legt nicht fest was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wurde. Es ist deshalb grundsätzlich möglich, dass verbrauchter Strom noch Jahrzehnte später in Rechnung gestellt wird. Rechtsprechung hierzu gibt es wenig. Sie können einem verspäteten Anspruch dann widersprechen und sich "auf die Einrede der Verjährung berufen”. Das müssen Sie aber aktiv tun.

Musterbrief/Vorlage: Widerspruch, Einrede der Verjährung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Ihrem Schreiben vom _____ [Datum einsetzen] verlangen Sie von mir die Zahlung des noch ausstehenden Stromkosten in Höhe von € _____. Allerdings ist Ihre Forderung mittlerweile verjährt. Deshalb erhebe ich hiermit die Einrede der Verjährung und verweigere die Zahlung.

Ist Ihre Nachzahlung bei der Stromabrechnung gerechtfertigt? Fragen Sie nach!

Wenn Sie Rat suchen, rufen Sie die kostenlose Nummer der Verbraucherzentrale an. Hier kann man Ihnen helfen: 0 800/809 802 400
Sollten Sie juristische Hilfe benötigen, empfiehlt man Ihnen dort einen Anwalt, mit Erfahrung auf diesem Gebiet. (Bedenken Sie, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt.)

* Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung

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