Unseriöse Stromanbieter setzen weiterhin auf Überrumpelung: An der Haustür oder am Telefon werden Menschen in Gespräche verwickelt, die harmlos wirken, am Ende jedoch in einem neuen Stromvertrag münden. Oft werden persönliche Daten abgefragt und sogar Unterschriften erschlichen.
Bei einer neuen Betrugsmasche geben sich Täter als Mitarbeiter des eigenen Stromanbieters aus und wollen eine angebliche Zählerablesung durchführen. Ziel ist es, an Zählernummern, Bankdaten und schließlich an eine Unterschrift zu gelangen. Dabei treten die Betrüger oft äußerst professionell auf – mit gefälschten Ausweisen und Firmenkleidung.
Mitarbeiter des eigenen Stromanbieters fragen nicht nach Ihren Daten – die hat das Unternehmen bereits
Verträge müssen in Textform abgeschlossen werden (Brief, E-Mail, SMS) um wirksam zu sein
Sie haben eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Tag des (vermeintlichen) Vertragsabschlusses
Der neue Stromanbieter ist im Zweifel immer in der Beweispflicht
Werbeanrufe und Haustürbesuche können dazu führen, dass Verbraucher ungewollt den Stromanbieter wechseln. Wichtig zu wissen: Stromlieferverträge außerhalb der Grundversorgung sind nur wirksam, wenn sie in Textform abgeschlossen werden. Ein mündliches „Ja“ am Telefon oder an der Haustür genügt nicht. Die erforderliche Textform muss etwa per Brief, E-Mail, Fax oder SMS erfolgen. Zwar sind telefonische oder persönliche Tarifberatungen weiterhin zulässig – der Vertragsabschluss muss jedoch stets schriftlich bestätigt werden. Der neue Anbieter ist in der Beweispflicht.
Wurde Ihnen ein Vertrag untergeschoben hilft das Gesetz, genauer der § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Damit haben Sie eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder des vermeintlichen Abschlusses.
Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsabschluss – vorausgesetzt, Verbraucher wurden korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage. Wichtig ist schnelles Handeln: Nur wer rechtzeitig widerruft, kann verhindern, dass der neue Stromanbieter den bisherigen Stromvertrag beim aktuellen Anbieter kündigt. Ist der alte Vertrag bereits wirksam beendet, lässt sich das meist nicht mehr rückgängig machen – Betroffene müssen dann aktiv einen neuen Tarif wählen, sonst rutschen sie automatisch in die meist teurere Grundversorgung.
Nutzen Sie dafür diesen Musterbrief zum Widerruf der Verbraucherzentrale.
Erhalten Verbraucher ein Begrüßungsschreiben, obwohl kein Vertrag abgeschlossen wurde, sollten sie dem neuen Stromanbieter den Vertragsschluss schriftlich widersprechen und vorsorglich widerrufen. Kann der Anbieter keinen gültigen Vertrag nachweisen, bleibt der alte Stromvertrag bestehen. Wichtig ist, den bisherigen Versorger umgehend zu informieren, dass keine Kündigung und keine Vollmacht erteilt wurden. Weigert der Altanbieter, den Vertrag fortzuführen, hilft der zuständige Netzbetreiber weiter.
Nutzen Sie dafür diesen Musterbrief zum Bestreiten eines untergeschobenen Stromvertrages der Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherzentrale warnen davor, die MaLo-ID weiterzugeben . Mit dieser auf der Stromrechnung stehenden Kennnummer ist ein Anbieterwechsel binnen 24 Stunden möglich – teils unbemerkt. Betroffene merken den untergeschobenen Vertrag oft erst durch die Kündigung ihres bisherigen Anbieters oder eine Lieferbestätigung.
MaLo-ID (Marktlokation-ID): Die Nummer identifiziert die Adresse & Zähler
Unangekündigte Besuche oder Anrufe von Personen, die behaupten, „Daten ablesen“ oder „Tarife prüfen“ zu müssen.
Druck und Zeitdruck, etwa Aussagen wie „Das Angebot gilt nur jetzt“ oder „Unterschreiben Sie schnell hier“.
Datenabfragen nach sensiblen Informationen (Zählernummer, MaLo-ID, Vertragsnummer, Bankverbindung).
Falsche Identität: Auch gefälschte Ausweise, Kleidung mit Firmennamen können Teil der Masche sein.
So genannte Begrüßungs- oder Bestätigungspapiere, die unterschrieben werden sollen, ohne dass ein echtes Vertragsangebot vorliegt. Solche Unterschriften können später zu einem ungewollten Vertrag führen.
Keine Vertreter in die Wohnung lassen
Keine Daten herausgeben (Zählernummer, MaLo-ID , Bankdaten, Geburtsdatum etc.)
Keine Vorkasse leisten
Keine Verträge spontan unterschreiben, in Ruhe prüfen
"Seit Juli 2021 dürfen Strom- und Gasverträge nicht mehr ausschließlich telefonisch abgeschlossen werden. Ein Vertragsabschluss erfordert immer eine Bestätigung in Textform. Auch bei telefonischen Angeboten oder Links per SMS ist daher Vorsicht geboten. Wer sich unsicher ist oder bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden ist, kann sich jederzeit an die Verbraucherzentrale wenden und erhält dort Unterstützung bei der Rückabwicklung des Vertrages und weiteren Schritten", so Claudia Kreft von der Verbraucherzentrale Thüringen.